Die Neuausrichtung der Cannabispolitik in Deutschland: Ein Blick auf die geplanten Reformen
Cannabispolitik in Deutschland
Die geplante Cannabis-Legalisierung in Deutschland nimmt eine andere Form an als ursprünglich vorgesehen. Die Minister Lauterbach und Özdemir präsentierten überarbeitete Eckpunkte, die den Fokus auf private Nutzung und spezielle Vereine legen. Cannabis-Fachgeschäfte sind vorerst nicht Teil der Regelung, sollen aber in späteren Modellprojekten untersucht werden.
In Deutschland bahnt sich eine Änderung der Cannabisgesetze an. Die Minister Lauterbach und Özdemir haben Reformpläne zur Cannabisfreigabe vorgestellt, die den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und den Anbau von bis zu drei Pflanzen straffrei machen sollen. Aber was bedeutet das genau und wie unterscheidet sich der deutsche Ansatz von anderen Ländern wie den Niederlanden?
Deutsche Cannabisreform: Was ist geplant?
Laut den neuen Reformplänen von Lauterbach und Özdemir sollen der Eigenkonsum und der Anbau von Cannabis unter bestimmten Bedingungen künftig legalisiert werden. So soll der Besitz von maximal 25 Gramm Cannabis straffrei sein, und der Anbau der Droge mit bis zu drei Pflanzen erlaubt werden. Ursprünglich hatte die Bundesregierung eine noch weitreichendere Legalisierung angestrebt, allerdings könnte eine umfassende deutsche Reform im Widerspruch zu EU-Recht stehen.
Die Ampelkoalition stellte in Berlin die überarbeiteten Pläne zur Legalisierung von Cannabis vor. Künftig soll der Besitz von maximal 25 Gramm und der Eigenanbau von höchstens drei Pflanzen straffrei sein. Außerdem möchte die Bundesregierung den Anbau und die Abgabe von Cannabis in speziellen Vereinen ermöglichen.
Cannabis-Fachgeschäfte, in denen Rauschmittel frei verkauft werden können, sind zunächst nicht Teil des Plans. Stattdessen sollen sie in einem zweiten Schritt und in ausgewählten Modellregionen mit wissenschaftlicher Begleitung untersucht werden. Diese Entscheidung wurde nach Gesprächen mit der EU-Kommission getroffen.
Lauterbach und Özdemir betonten, dass die Legalisierung den Schwarzmarkt zurückdrängen soll, und sprachen von einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene "in klaren Grenzen". Präventionsmaßnahmen für Jugendliche unter 18 Jahren, für die der Cannabis-Konsum weiterhin verboten bleibt, sollen verstärkt werden.
Die überarbeiteten Eckpunkte sind ein Zwischenschritt in Richtung Legalisierung. Im April soll ein erster konkreter Gesetzentwurf zur Regelung von Besitz, Eigenanbau und Vereinen vorgelegt werden. Dieser muss später noch durch Bundestag und Bundesrat.
Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick:
- Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis wird straffrei
- Eigenanbau von maximal drei weiblichen blühenden Pflanzen erlaubt
- Nicht-gewinnorientierte Vereine dürfen Cannabis anbauen und an Mitglieder abgeben (Mindestalter 18 Jahre)
- Kein Konsum in Vereinsräumen und Alkoholverbot
- Mindestabstand von Vereinen zu Schulen und Kitas
- Konsumverbot in der Nähe von Schulen oder Kitas und in Fußgängerzonen bis 20 Uhr
- Löschung früherer Verurteilungen bei geringen Mengen auf Antrag möglich
- Verpflichtende Teilnahme an Interventions- und Präventionsprogrammen für minderjährige Konsumenten
- Modellprojekte zur Untersuchung kommerzieller Lieferketten geplant
Es ist zu erwarten, dass sich im Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen an den Eckpunkten ergeben können.
Niederländisches Modell als Anti-Vorbild
Im Vergleich zum teilweise legalen Cannabiskonsum in den benachbarten Niederlanden, betonte Lauterbach, dass das deutsche Modell sich bewusst von diesem unterscheide. Die niederländische Regelung mit Konsumräumen und Schwarzmarktbezug solle in Deutschland nicht umgesetzt werden.
Cannabislegalisierung als Leuchtturmprojekt der Ampelkoalition
Die Cannabislegalisierung ist eines der wichtigsten Projekte der Ampelkoalition, insbesondere die Jugendorganisationen von SPD, Grünen und FDP drängen seit Jahren auf eine Freigabe. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, eine "kontrollierte Abgabe der Droge an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften" zu ermöglichen.
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